Schott-Kennzeichnungsschilder
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Schott-Kennzeichnungsschilder machen die Zuordnung einer ausgeführten Abschottung nachvollziehbar. Die beschriftbaren Schilder halten wichtige Angaben zum Schottsystem und zur Errichtung direkt am Einbauort fest. Für die Auswahl zählen Sprachfassung, passende Beschriftungsfelder und Befestigung. Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich aus dem Nachweis der tatsächlich eingebauten Abschottung.
Schild auswählen und Abschottung zuordnen
Die Beschriftung zählt
Ein universelles Schild wird erst durch die ausgefüllten Angaben der konkreten Abschottung zugeordnet. Systembezeichnung und Nachweisnummer müssen zusammenpassen.
Lesbar und zuordenbar
Die Kennzeichnung gehört zur jeweiligen Abschottung. Der vorgesehene Befestigungsort muss eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, auch wenn mehrere Durchführungen nebeneinander liegen.
Auswahl und Beschriftung vorbereiten
| Auswahlpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Sprachfassung | Die vorgedruckten Sprachen passend zu den Projektanforderungen wählen. Mehrsprachigkeit ersetzt keine vollständige Beschriftung. |
| System und Nachweis | Die Angaben aus den Unterlagen der ausgeführten Abschottung übernehmen, nicht pauschal von einem benachbarten Schott. |
| Errichtung | Die geforderten Angaben zum ausführenden Betrieb und Errichtungszeitpunkt bereithalten. |
| Befestigung | Bei Kunststoffschildern mit Befestigungsbohrungen die Befestigung passend zum Untergrund und zum vorgeschriebenen Anbringungsort vorsehen. |
Für die Dokumentation: Eine zusätzliche eindeutige Schott-ID in den Bauunterlagen kann helfen, Einbauort, Fotos und Systemnachweis zusammenzuführen. Sie ersetzt die vorgeschriebenen Angaben auf dem Schild nicht.
Passende Wand- und Deckenabschottungen
Abschottungen für Wände
Für Leitungen und Installationsrohre in Brandschutzwänden. Das verwendete Schottsystem bestimmt die erforderlichen Kennzeichnungsangaben.
Zu den WandabschottungenAbschottungen für Decken
Für Durchführungen durch Brandschutzdecken. Einbauvorgaben und Dokumentation auf die konkrete Deckenausführung abstimmen.
Zu den DeckenabschottungenSicherheitshinweis: Das Kennzeichnungsschild ersetzt keine fachgerecht ausgeführte Abschottung. Maßgeblich bleiben Systemnachweis und Montageanleitung. Für Arbeiten an der elektrischen Anlage gelten zusätzlich die Sicherheitsinformationen zur Elektroinstallation.
Häufige Fragen zu Schott-Kennzeichnungsschildern
Wofür wird ein Schott-Kennzeichnungsschild benötigt?
Es ordnet eine ausgeführte Abschottung dem verwendeten System und dem Errichter zu. Die Kennzeichnung erleichtert den Abgleich mit den Bauunterlagen, etwa bei späteren Kontrollen oder Änderungen der Leitungsbelegung.
Welche Angaben gehören auf das Schild?
Maßgeblich ist der Nachweis des eingebauten Schottsystems. Dazu können Systembezeichnung, Genehmigungsnummer, Feuerwiderstandsfähigkeit, Name des Errichters sowie Monat und Jahr der Errichtung gehören. Die Angaben müssen zur tatsächlichen Ausführung passen.
Ist das Schild bereits fertig beschriftet?
Die KAISER Schott-Kennzeichnungsschilder sind zum Selbstbeschriften vorgesehen. Die vorgedruckten Felder ersetzen nicht die Angaben zur konkreten Abschottung. Auch die passende Sprachfassung ist vor der Bestellung abzugleichen.
Wo wird das Kennzeichnungsschild angebracht?
Der Befestigungsort richtet sich nach dem jeweiligen Systemnachweis. Bei entsprechenden Wandabschottungen ist die Anbringung direkt neben dem Schott vorgesehen. Das Schild sollte eindeutig zugeordnet und gut ablesbar bleiben.
Ersetzt das Schild die Übereinstimmungserklärung?
Nein. Die Kennzeichnung vor Ort und die gegebenenfalls erforderliche Übereinstimmungserklärung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Schild ersetzt weder diese Erklärung noch die zugehörigen Nachweise und Montageunterlagen.
Was ist nach einer Nachbelegung zu beachten?
Die Abschottung muss wieder in den bestimmungsgemäßen Zustand versetzt werden. Anschließend ist abzugleichen, ob Kennzeichnung und Dokumentation weiterhin zur Ausführung passen. Ein neues Schild allein macht eine unzulässige Belegung nicht zulässig.