Ergänzung Wallboxen:
Vor der Erstinbetriebnahme von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und §19, Absatz 2 zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) eine Anmeldung / Genehmigung beim Netzbetreiber zu stellen. Dies gilt für festinstallierte genauso wie für mobile Ladestationen. Des Weiteren müssen Ladeeinrichtungen ab 2024 nach § 14a des EnWG steuerbar sein.
Bitte klären Sie vor Kauf mit Ihren zuständigen Netzbetreiber ab, ob die von Ihnen gewählte Ladestation die technischen Anforderungen und Vorschriften nach EnwG erfüllt. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr!
Der Anschluss bzw. die Installation von nicht steckerfertigen Ladestationen darf nur durch einen Fachmann (z.B. eingetragener Elektroinstallateur) durchgeführt werden.
Walther Wallbox mit den nachfolgenden Eigenschaften: Ladepunkt bestehend aus: festangeschlossener Ladeleitung mit Kupplung Typ2 Ladeleistung (einstellbar): z.B. 2,1kW / 3,7kW / 7,2kW / 11kW LED-Statusanzeige (Anzeige Betriebszustand) Integrierte Fehlerstromerkennung: DC 6mA Fehlerstromschutzschalter sowie Leitungsschutzschalter sind nicht im Lieferumfang enthalten Plug and Play Lösung, einfache Montage durch Elektrofachkraft oder Installationsservice Intuitiv bedienbar, wartungsfrei und für alle Fahrzeuge mit genormter Typ 2 Ladebuchse gemäß IEC 62196-2 Nutzung der Ladestation nur in Europa
| Produktgruppe: | Wallboxen & Ladeinfrastruktur |
| Leistung/Energie: | 11 kW |
Datenblatt
WALTHER-WERKE Ferdinand Walther GmbH
Ramsener Straße 6
67304 Eisenberg
Thüringen
Deutschland
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