Ergänzung Wallboxen:
Ab dem 01.01.2024 müssen u. a. auch Ladeeinrichtungen nach § 14 a EnWG steuerbar sein. Gemäß § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind auch Ladeneinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.
Erreicht die elektrische Anlage eine bestimmte Bemessungsleistung in der Summe bedarf deren Inbetriebnahme darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers.
WALTHER-WERKE Ferdinand Walther GmbH
Ramsener Straße 6
67304 Eisenberg
Thüringen
Deutschland
mail@walther-werke.de
Für weitere Informationen zum Installationshinweis klicke hier.