AC22E-01 EV Charger 22 kW – Leistungsstarke Wallbox mit RFID & Typ 2
Der AC22E-01 EV Charger 22 kW ist eine moderne und leistungsstarke Wallbox für Elektroautos, die für den zuverlässigen Einsatz im privaten sowie halböffentlichen Bereich entwickelt wurde. Mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW ermöglicht diese AC-Ladestation ein effizientes und schnelles Laden von Elektrofahrzeugen. Durch den standardisierten Typ 2 Ladeanschluss ist eine breite Kompatibilität mit gängigen E-Autos und Plug-in-Hybriden gewährleistet.
Die integrierte RFID-Zugangskontrolle sorgt für eine sichere Nutzung und ermöglicht eine gezielte Freigabe von Ladevorgängen. Dank robuster Bauweise eignet sich die Wallbox 22 kW sowohl für den Innenbereich als auch für geschützte Außeninstallationen.
- 22 kW Wallbox für schnelles und effizientes Laden von Elektroautos
- Typ 2 EV Charger für maximale Kompatibilität mit europäischen Fahrzeugen
- RFID-Zugangskontrolle für sichere und kontrollierte Nutzung
- AC-Ladestation für private und halböffentliche Ladepunkte
- Robuste Bauweise für langlebigen Einsatz im Innen- und Außenbereich
- Zukunftssichere Ladeinfrastruktur für moderne Elektromobilität
Technische Eigenschaften der 22 kW Wallbox
- Ladeleistung: bis zu 22 kW (dreiphasig)
- Anschluss: Typ 2
- Zugangssystem: RFID
- Einsatzbereich: privat & halböffentlich
- Montage: Wandmontage
FAQ – Häufige Fragen zur AC22E-01 Wallbox
Welche Leistung bietet die Wallbox?
Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW und ermöglicht schnelles AC-Laden.
Ist eine Genehmigung für 22 kW erforderlich?
Ja, in Deutschland ist für 22 kW Wallboxen in der Regel eine Genehmigung durch den Netzbetreiber notwendig.
Welche Fahrzeuge sind kompatibel?
Alle Elektrofahrzeuge mit Typ 2 Anschluss können geladen werden.
Wie funktioniert die Zugriffskontrolle?
Über RFID-Karten können Ladevorgänge autorisiert und gesteuert werden.
Ist die Wallbox für den Außenbereich geeignet?
Ja, durch die robuste Bauweise ist der Einsatz im geschützten Außenbereich möglich.
Ergänzung Wallboxen:
Ab dem 01.01.2024 müssen u. a. auch Ladeeinrichtungen nach § 14 a EnWG steuerbar sein. Gemäß § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind auch Ladeneinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen. Erreicht die elektrische Anlage eine bestimmte Bemessungsleistung in der Summe bedarf deren Inbetriebnahme darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers.
Bitte vor Kauf mit dem zuständigen Netzbetreiber klären, ob die gewählte Ladestation die technischen Anforderungen und Vorschriften nach EnWG erfüllt. Hierfür wird keine Gewähr übernommen.
Der Anschluss bzw. die Installation von nicht steckerfertigen Ladestationen darf nur durch einen Fachmann (z. B. eingetragener Elektroinstallateur) durchgeführt werden.
| Produktgruppe: | Wallboxen & Ladeinfrastruktur |
| Leistung/Energie: | 22 kW |
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