Ergänzung Wallboxen:
Ab dem 01.01.2024 müssen u. a. auch Ladeeinrichtungen nach § 14 a EnWG steuerbar sein. Gemäß § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind auch Ladeneinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen.
Erreicht die elektrische Anlage eine bestimmte Bemessungsleistung in der Summe bedarf deren Inbetriebnahme darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers.
Bitte klären Sie vor Kauf mit Ihren zuständigen Netzbetreiber ab, ob die von Ihnen gewählte Ladestation die technischen Anforderungen und Vorschriften nach EnwG erfüllt. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr!
Der Anschluss bzw. die Installation von nicht steckerfertigen Ladestationen darf nur durch einen Fachmann (z.B. eingetragener Elektroinstallateur) durchgeführt werden.
Effizientes Laden für Elektrofahrzeuge: Der Sungrow AC011E-01 EV Charger
Der Sungrow AC011E-01 EV Charger bietet eine sichere, zuverlässige und benutzerfreundliche Lösung für das Laden von Elektrofahrzeugen. Mit intelligenten Funktionen und einer Vielzahl von Lademodi ist es eine ideale Wahl für den privaten und öffentlichen Bereich.
Produktinformationen des Sungrow AC011E-01 EV Chargers:
Sicher und zuverlässig:
- 6mA DC-Fehlerstromschutz
- IP65-Gehäuse, UV-beständig
- 11kW (Genehmigungfrei, aber meldepflichtig)
Intelligente und einfache Verwaltung:
- Unterstützt intelligentes und zeitlich festlegbares Laden
- Standard-OCCP-Protokoll
Anwenderfreundlich:
- Steuerung durch App/RFID/EMS
- Wandmontage oder Pfostenmontage
Nachhaltig:
- Integriert in PV- und Batteriesysteme für den häuslichen Bereich
- Verschiedene Lademodi inkl. Grünem Lademodus
Datenblatt
Sungrow Deutschland GmbH
Balanstraße 59
81541 München
Bayern
Deutschland
germany@sungrow-emea.com
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